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Grenzgänger in der Schweiz

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Neuer Grenzgänger in der Schweiz

Möchten Sie Grenzgänger in der Schweiz werden? Der Status eines Grenzgängers hat viele Vorteile. Er ermöglicht es, dank der hohen Löhne in der Schweiz eine gute Kaufkraft zu haben und gleichzeitig in Frankreich zu wohnen und zu konsumieren, wo die Lebenshaltungskosten niedriger sind.

Grenzgänger in der Schweiz zu sein bedeutet auch, vom hervorragenden Gesundheitssystem der Schweiz zu profitieren und gleichzeitig weitaus niedrigere Krankenversicherungsprämien zu zahlen als in der Schweiz ansässige Personen.

Grenzgänger in der Schweiz zu werden, bedeutet aber auch, dass man einen langen Weg zurücklegen muss. Behördengänge, Fahrten, die anstrengend werden können, komplexe grenzüberschreitende Steuerregeln, Verpflichtungen zur Aufnahme in die Krankenversicherung, die schwerwiegende Auswirkungen haben können, wenn sie nicht erfüllt werden.

Wenn Sie die Regeln des Grenzgängerstatus in der Schweiz verstehen, können Sie die Vorteile nutzen, die richtigen Entscheidungen treffen und die Herausforderungen dieser Lebensveränderung meistern.

Die administrativen Schritte eines Grenzgängers

Um Grenzgänger in der Schweiz zu werden, müssen Sie zunächst eine Stelle in einem Schweizer Unternehmen bekommen. Sie können auch ein selbstständiger Grenzgänger sein, wenn Sie eine Geschäftsadresse in der Schweiz haben.

Um Ihre wirtschaftlichen Prognosen zu erstellen, sollten Sie sich über das Gehalt, das Sie in der Schweiz erhalten werden, im Klaren sein. Um die Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Schweizer Gehalt abzuziehen, können Sie unseren Nettolohnrechner verwenden. Dieser zeigt Ihnen den effektiven Betrag, den Sie am Ende jedes Monats zur Verfügung haben werden.

Anschließend müssen Sie Ihre G-Bewilligung – die Grenzgängerbewilligung in der Schweiz – beantragen. Um diese zu erhalten, müssen Sie in Ihrem Arbeitskanton beim Bevölkerungsamt einen Antrag stellen. Wenn Sie als Arbeitnehmer Grenzgänger sind, wird dieser Schritt von Ihrem Arbeitgeber vorgenommen.

Während der ersten drei Monate müssen Sie das “Formular S1” und das “Formular Wahl des Krankenversicherungssystems” an die schweizerische und die französische Verwaltung schicken (siehe “verspäteter Grenzgänger” und “Formular S1“).

Wohnen und Verkehr des Grenzgängers

Wenn Sie Schweizer Staatsbürger sind und auf die andere Seite der Grenze ziehen, werden Sie feststellen, dass der Kauf einer Wohnung in Frankreich einfacher ist als in der Schweiz.

Wenn Sie hingegen Franzose sind und näher an die französisch-schweizerische Grenze ziehen möchten, um lange Fahrten zu vermeiden, suchen Sie wahrscheinlich nach einer Mietwohnung. Denken Sie daran, dass die Preise umso höher sind, je näher Sie an der Grenze wohnen.

Seien Sie sich bewusst, dass es immer komplizierter wird, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Aus ökologischen und demografischen Gründen wird sich dieser Trend in den nächsten Jahren noch verstärken. Informieren Sie sich bei der Wahl Ihres zukünftigen Wohnortes über die Linien des öffentlichen Nahverkehrs.

Eine letzte Möglichkeit, lange Fahrten zu vermeiden, ist schließlich, wenn möglich, Telearbeit zu betreiben.

Telearbeit für Grenzgänger

Seit dem 1. Januar 2023 können Grenzgänger bis zu 40% ihrer Arbeitszeit (~2 Tage pro Woche) von Frankreich aus telearbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Steuern hat.

Was die Sozialversicherungsbeiträge betrifft, so können Grenzgänger nach den derzeitigen Abkommen mehr als 25 % ihrer Arbeitszeit auf französischem Hoheitsgebiet arbeiten, ohne automatisch der französischen Sozialversicherung angeschlossen zu sein. Diese Abkommen müssen jedoch bis zum 30. Juni 2023 neu verhandelt werden.

Unser Rechner “Telearbeit als Grenzgänger” ist einfach und schnell. Mit ihm können Sie ermitteln, wie viele Tage pro Jahr ein Schweizer Grenzgänger von Frankreich aus telearbeiten kann.

Zögern Sie nicht, ihn zu benutzen, um Ihre Telearbeitszeit optimal zu organisieren.

Ein Bankkonto in der Schweiz und in Frankreich

Schließlich müssen Sie ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen. Um ein Konto in der Schweiz zu eröffnen, benötigen Sie einen Personalausweis, einen Wohnsitznachweis und Ihren Arbeitsvertrag.

Denken Sie daran, dass Sie als Grenzgänger auch ein Bankkonto in Frankreich unterhalten müssen.

Sind Sie ein neuer Grenzgänger und möchten Sie mehr darüber erfahren? Gehen Sie auf die Seite ““Neuer Schweizer Grenzgänger”.

Änderung der Situationen

Die familiäre und berufliche Situation des Grenzgängers ändert sich. Geburt eines Kindes, Heirat, Scheidung… Diese Ereignisse wirken sich nicht nur auf Ihr persönliches Leben, sondern auch auf Ihre administrative Situation aus. Daher sollten Sie die Regeln für diese Situationen gut kennen, um die Folgen dieser Veränderungen vorwegzunehmen.

Wenn sich beispielsweise Ihre familiäre Situation ändert, müssen Sie wahrscheinlich auch Ihren Versicherungsschutz ändern. Nehmen wir den Fall eines Grenzgängerpaares, das ein Neugeborenes zur Welt bringt. Wie wird die Mitgliedschaft des Kindes geregelt?

Ein Kind mit Wohnsitz in Frankreich und einem Elternteil, der dem französischen Versicherungssystem angehört, wird obligatorisch bei der Sozialversicherung des Wohnsitzlandes (Frankreich) angemeldet. Ein Kind mit Wohnsitz in Frankreich und Eltern, die in der Schweiz versichert sind, wird direkt in der Schweiz bei seinen Eltern angemeldet.

Viele andere Ereignisse können das Leben eines Grenzgängers verändern. Eine Heirat, ein neuer Arbeitsvertrag, eine Entlassung, eine Pensionierung…

Um diesen Ereignissen so gut wie möglich vorzugreifen, besuchen Sie die Seite “Das Leben des Grenzgängers“.

Grenzgänger – Steuererklärungen machen

Die Schweiz ist ein Bundesstaat. Jeder Kanton hat seine eigenen Regeln für die Erhebung der Steuern von Grenzgängern.

Der Kanton, in dem Sie arbeiten, bestimmt, ob Sie Ihre Steuern auf das in der Schweiz erzielte Einkommen an die Schweiz oder an Frankreich zahlen müssen.

Weitere Informationen über die Steuererklärung für Grenzgänger finden Sie auf unserer Seite “Grenzgänger – meine Erklärungen“.

Die Krankenversicherung des Grenzgängers in der Schweiz

 

Die Wahl der Krankenversicherung, wenn man Grenzgänger ist

Ab Ihrem ersten Arbeitstag in der Schweiz sind Sie nicht mehr über die Sozialversicherung Ihres Wohnlandes versichert. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, eine neue Krankenversicherung abzuschließen. Sie müssen die Initiative ergreifen, um diese Schritte zu unternehmen.

CMU oder KVG wählen?

Als Grenzgänger haben Sie drei Monate Zeit, um Ihre Krankenversicherung zu wählen. Dies wird als Wahlrecht bezeichnet. Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

  • Die schweizerische Regelung: KVG Grenzgänger.
  • Die französische Regelung: die CMU frontalier.

 

Diese Wahl muss gut durchdacht sein. Sie muss langfristig angelegt sein, denn Ihre Entscheidung ist unwiderruflich.

Das KVG ermöglicht es dem Grenzgänger, sich in der Schweiz und in Frankreich behandeln zu lassen, während die CMU frontalier nur Behandlungen auf französischem Hoheitsgebiet zulässt.

Wenn der Grenzgänger nach drei Monaten sein Wahlrecht nicht ausgeübt hat, wird die CPAM (Caisse Primaire d’Assurance-Maladie) die Versicherung des Grenzgängers in der Sécurité Sociale ablehnen. Der Grenzgänger wird dann als Nachzügler betrachtet.

Sie können unsere Seite “Krankenversicherung des Grenzgängers” konsultieren, um die Schritte zum Beitritt zur Krankenversicherung des Grenzgängers zu verstehen.

Nachzügler unter den Grenzgängern

Nachzügler gehen zahlreiche Risiken ein:

  1. Die kantonale Behörde schließt Sie auf der Grundlage eines Losverfahrens einer Schweizer Krankenkasse an. Es besteht also die Gefahr, dass Sie bei einer Kasse landen, die exorbitante Tarife für Grenzgänger anwendet, ohne dass es ein Zurück gibt.
  2. Sie müssen eine zusätzliche Strafe zahlen, die Ihrer verspäteten Mitgliedschaft entspricht.
  3. Während des gesamten Zeitraums der Verzögerung besitzen Sie keine Krankenversicherung. Bei einem Krankenhausaufenthalt in der Schweiz können die Kosten schnell untragbar hoch werden.

Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, warten Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu bereinigen.

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Das KVG Grenzgänger

Die KVG ist die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz. Während in Frankreich die Sozialversicherung eine staatliche Einrichtung ist, ist das helvetische Gesundheitssystem gemischt. Es besteht aus privaten Krankenkassen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Das Ganze wird durch eine Reihe von Gesetzen geregelt, die vom Volk verabschiedet wurden.

Beachten Sie auch, dass der Grenzgänger jedes Jahr die Krankenkasse wechseln kann.

Unterschiede zwischen KVG für Grenzgänger und ansässige Personen

Die KVG-Versicherung für Grenzgänger ist nicht die gleiche wie die KVG-Versicherung für in der Schweiz ansässige Personen. Grenzgänger haben lediglich Zugang zu einer Franchise von 300 CHF. Dafür sind die Prämien für Grenzgänger wesentlich günstiger als für ansässige Personen, während die Gesundheitsversorgung in der Schweiz identisch ist.

Bei Behandlungen in der Schweiz werden Ihnen über 300 CHF pro Jahr hinaus 90 % der Kosten bis zu einer Obergrenze von 7.000 CHF pro Jahr erstattet. Darüber hinaus werden Ihnen 100% der Kosten erstattet.

Bei Behandlungen in Frankreich mit der Grenzgänger-KVG legen Sie Ihre Gesundheitskarte vor und die CPAM erstattet Ihnen die Kosten nach den Tarifen der Sozialversicherung.

Die Zusatzversicherungen für KVG Grenzgänger

Die KVG-Versicherung für Grenzgänger kann durch zusätzliche Gesundheitsabsicherungen verbessert werden. Dabei kann es sich um eine Krankenkasse handeln, um den Versicherungsschutz in Frankreich zu verbessern, oder um eine Zusatzversicherung, um den Versicherungsschutz in der Schweiz und in Frankreich zu verbessern.

Wenn Sie die Vorteile der KVG-Grenzgängerversicherung gut kennen, können Sie die besten Entscheidungen in Bezug auf Ihre Gesundheitsversorgung treffen. Besuchen Sie unsere Seite “Die KVG-Versicherung für Grenzgänger“, um alles über die Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger zu erfahren.

Formular S1 – die Verwaltungen über die Wahl der Krankenversicherung informieren

Sobald Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie, wenn Sie sich für das schweizerische Versicherungssystem entschieden haben, die Behörden darüber informieren. Dies geschieht mit dem Formular S1.

Das Formular S1, auch E106 genannt, ist eine Bescheinigung Ihres Schweizer Versicherers. Es bescheinigt, dass Sie in der Schweiz versichert sind und sich somit nicht illegal in der Schweiz aufhalten.

Um dieses Formular zu erhalten, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft bei einer Schweizer Krankenkasse abschließen. Diese schickt Ihnen dann das Dokument zu, das Sie ausfüllen und an die schweizerischen und französischen Behörden weiterleiten können, um diese über Ihre Wahl zu informieren. In Frankreich müssen Sie das Dokument an die CPAM schicken. Damit können Sie dann Ihre Carte Vitale für Behandlungen in Frankreich erhalten. In der Schweiz müssen Sie es an den zuständigen Träger Ihres Arbeitskantons schicken.

Besuchen Sie unsere Seite “Formular S1“, um sich die Einzelheiten all dieser Schritte anzusehen und sicherzustellen, dass Sie Ihre Wahl auch wirklich bestätigt haben.

Prämien zahlen, Gesundheitskosten erstatten lassen

Nachdem Sie sich bei einer Krankenkasse KVG oder CMU angemeldet haben, müssen Sie monatlich Prämien bezahlen und können sich Ihre Gesundheitskosten zurückerstatten lassen.

Wenn Sie sich für die KVG-Grenzgängerversicherung entschieden haben, müssen Sie Ihre Prämien jeden Monat im Voraus bezahlen.

Die Prämien variieren zwischen den einzelnen Krankenkassen.

Je nach Ihrer Situation können die Rückerstattungen verschiedene Formen annehmen:

  • Wenn Ihre Behandlung in Frankreich stattfindet, erhalten Sie die Erstattung über Ihre Carte Vitale. Letztendlich wird Ihr Schweizer Versicherer Ihre Gesundheitskosten übernehmen.
  • Wenn Ihre Behandlung in der Schweiz in einer Tiers payant-Kasse stattfindet, werden Ihre Gesundheitsrechnungen über Ihre Versichertenkarte direkt vom Versicherer beglichen. Beachten Sie, dass Sie manchmal bestimmte Zahlungen vorstrecken müssen.
  • Wenn Ihre Behandlung in der Schweiz stattfindet und Sie bei einer Krankenkasse mit Tiers Garant (Assura) versichert sind, übernimmt Ihr Schweizer Versicherer Ihre Gesundheitskosten und Sie erhalten die Kosten auf Ihr Schweizer Bankkonto zurückerstattet.

Wenn Sie sich für die CMU entschieden haben, wird Ihr Beitrag pro Quartal erhoben. Er wird auf der Grundlage Ihrer jährlichen Erklärung an das CNTFS festgelegt.

Ihre Erstattungen in Frankreich aus der CMU Grenzgänger erfolgen über die Carte Vitale mit Drittzahler.

Um diese Verfahren zu klären und gut zu verstehen, wie Ihre Beiträge und Erstattungen funktionieren, gehen Sie auf die Seite “Krankenversicherungsverträge für Grenzgänger“.

Fragen / Antworten

Welche Dokumente benötige ich, um mich bei der KVG anzumelden? Wie lange deckt mich die Sozialversicherung ab, wenn ich eine Stelle in der Schweiz antrete? Wie kontaktiere ich die kantonalen Dienste?

Die Antworten auf die häufigsten Fragen von Grenzgängern finden Sie auf unserer Seite “KVG Grenzgänger – Fragen und Antworten“.

KVG Grenzgänger - Fragen und Antworten
Die häufigsten Fragen zur KVG-Krankenversicherung von Grenzgängern
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